Verkehrssicherheit: Wie sinnvoll ist eine Dashcam am Fahrrad?

Verkehrssicherheit: Wie sinnvoll ist eine Dashcam am Fahrrad?

Gefährliche Situationen im Straßenverkehr können vor allem für Fahrradfahrer böse enden. Denn auf einem Fahrrad ist man kleiner, leichter und ungeschützter als in einem Auto. Um bei einem Unfall Beweise zu haben, greifen immer mehr Fahrradbesitzer zur Kamera und zeichnen das Straßengeschehen auf. Doch beim Filmen des Verkehrsgeschehens muss man vorsichtig sein und nicht immer wird das Bildmaterial eines Zwischenfalls vor Gericht zugelassen. In diesem Artikel erklären wir dir, was du bei der Nutzung einer Fahrrad-Dashcam beachten musst und wie sinnvoll die Dashcam am Fahrrad ist.

Was ist eine Fahrrad-Dashcam? 

Die Mini-Kamera fürs Auto, die den Straßenverkehr filmt und das Fahrzeug überwacht, hat sich hierzulande bereits etabliert. Jetzt setzen auch immer mehr Fahrräder, Rennräder und E-Bikes auf Fahrrad-Dashcams, um im Schadensfall Videoaufnahmen zu haben. Denn bei vielen Verkehrsunfällen steht am Ende Aussage gegen Aussage und es ist unklar, wer die Schuld trägt. Indem Radfahrer das Geschehen aufzeichnen, haben sie eindeutige Beweismittel, die den Hergang des Zwischenfalls belegen können. 

Bike Dashcams gibt es in verschiedenen Ausführungen für vorne am Lenker und/oder hinten an der Sattelstütze des Fahrrads. Zwar nutzen einige Fahrradfahrer Action-Cams wie eine GoPro, die am Helm angebracht ist, diese haben jedoch weder die Sensorik noch die entsprechende Technik, welche die Dashcams auszeichnen. Hier sind einige Funktionen von Fahrrad-Dashcams im Überblick:


  • Eingebautes GPS: Speichert Standort, Geschwindigkeit und Entfernung
  • G-Sensor: Bewegungserkennung, die automatisch die Aufzeichnung startet
  • Überholabstandsmesser
  • Nachtsicht
  • Wifi
  • Weitwinkelaufnahmen
  • Loop-Aufnahme

Bike Dashcams vs. Action-Cams: Das ist der Unterschied

Spezielle Dashcams, die für das Fahrrad entwickelt wurden, unterscheiden sich von den gängigen Action-Cams, die oft beim Mountainbiking zum Einsatz kommen. Sie sind datenschutzkonform, für die Nutzung im normalen Verkehrsgeschehen entwickelt worden und bieten außer den Videoaufnahmen weitere hilfreiche Funktionen. So werden beispielsweise alte Aufnahmen automatisch überspielt und nur anlassbezogenes Material gespeichert. Einige Modelle haben auch einen Überholabstandmesser, der bei der Fahrt misst, ob dich andere Verkehrsteilnehmer zu eng überholen. Im Falle eines Unfalls hast du hierdurch noch mehr Beweismaterial.

Action-Cams hingegen filmen durchgehend und speichern alle Aufnahmen. Im normalen Verkehr ist das aus Datenschutzgründen problematisch. Daher ist es unklar, ob die Aufnahmen dieser Videokameras schlussendlich vor Gericht zugelassen werden.

Rechtslage: Sind Fahrrad-Dashcams erlaubt?

Das Anbringen einer Fahrrad-Dashcam ist erlaubt, jedoch muss man bei der Nutzung einige Dinge beachten, um sich nicht strafbar zu machen. So ist das permanente anlasslose Filmen und Speichern der Aufnahmen in Deutschland nicht gestattet. Hierzulande darf theoretisch niemand gegen seinen Willen gefilmt werden, was auch für Autokennzeichen gilt. Moderne Dashcams haben daher eine sogenannte Loop-Funktion. Diese sorgt dafür, dass das Video in regelmäßigen Abständen überspielt wird, sodass keine persönlichen Daten Dritter gespeichert werden. Auch das Veröffentlichen von Dashcam-Videos beispielsweise im Internet ist nicht gestattet, denn das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Insbesondere wenn andere Personen oder Nummernschilder darauf erkennbar sind, ist das ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und es können Bußgelder drohen.

Auto- und Fahrrad Dashcams dürfen daher nur kurz und bei konkreten Anlässen filmen. Nur wenn es zu einem Unfall oder einem wichtigen Zwischenfall kommt, dürfen die Daten gespeichert werden.

Werden die Dashcam Aufnahmen vor Gericht zugelassen?

Anlassbezogenes Filmen und die Speicherung von Daten, wenn ein “berechtigtes Interesse” besteht, ist in Deutschland erlaubt. Ein Unfall oder gefährlicher Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung wird vor Gericht in der Regel als berechtigter Anlass gesehen. Das gilt jedoch nicht pauschal für alle Verfahren, Gerichte prüfen von Fall zu Fall erneut, ob die Aufnahmen einer Kamera als Beweismittel zugelassen werden können. Hier werden immer das Interesse des Filmenden und das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten gegeneinander abgewägt.

Für die Zulässigkeit von Dashcams vor Gericht ist ein Prozess aus dem Jahr 2018 (Az.VI ZR 233/17) entscheidend. Hier wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Datenschutzverstoß durch Filmen nicht automatisch die Videos als Beweismittel unverwertbar macht. Denn eine Dashcam filmt lediglich, was jeder im öffentlichen Raum sieht. Außerdem hilft das Gerät, Unfälle vernünftig aufzuklären. Ist ein Radfahrer in einen Unfall verwickelt, wird in der Regel ein Videobeweis zugelassen.

Bei richtiger Nutzung: Das ermöglichen Fahrrad-Dashcams

Insgesamt eignet sich eine Fahrrad-Dashcam hervorragend, um den Schutz und die Sicherheit auf zwei Rädern zu erhöhen. Auch wenn es oft bestritten wird, sind Bike Dashcams in Deutschland nicht verboten. Denn wenn du einige Richtlinien befolgst, wird im Ernstfall dein Dashcam-Video als Beweismittel vor Gericht zugelassen und kann teure Verfahren beschleunigen. Denke bei der Nutzung immer daran, dass ein anlassloses Filmen und Speichern unzulässig ist und verwende am besten ein Gerät mit Loop-Funktion. Action-Cams hingegen sind für Radfahrer im Straßenverkehr problematisch, denn sie verstoßen gegen die geltenden Datenschutzrichtlinien. Vor allem, wenn du viel und regelmäßig Fahrrad fährst oder mit einem teuren Rennrad oder E-Bike unterwegs bist, lohnt sich die Investition in eine Fahrrad-Dashcam.